CDU Kreisverband Gelsenkirchen

SPD und CDU sind für die Fortschreibung des derzeit gültigen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2015

Bereits in der kommenden Ratssitzung am 30.09.2021 soll die Verwaltung den Auftrag für die Vorbereitungen bekommen

Die aktuelle Diskussion um den Bebauungsplan Nr. 438 „Gewerbegebiet südlich Braukämperstraße. hat gezeigt, dass die derzeitige Rechts- und Satzungslage den Modernisierungstendenzen im Lebensmitteleinzelhandel und den Wünschen der Stadtgesellschaft nicht mehr immer gerecht wird.

Es wurde deutlich, dass die Nahversorgungssituation im Schaffrath ausbaufähig ist. Um künftig mehr Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu bekommen, ist nach Ansicht der Koalition von SPD und CDU die Fortschreibung des derzeitig gültigen Einzelhandelskonzeptes erforderlich.

Silke Ossowski, Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses: „Wir müssen die Entwicklung in den Stadtteilen und Quartieren im Blick haben und sie zukunftsfähig machen. Hauptzentren, Nebenzentren und Nahversorgungszentren müssen an die Bedarfe der Bevölkerung angepasst werden. Dabei geht es in erster Linie nicht um mögliche Verkaufsflächenerweiterungen, sondern darum, räumliche Abgrenzungen neu zu definieren, um auf diese Weise mehr Gestaltungsspielraum zu erhalten. Es gibt die Möglichkeit zur Errichtung gemischt genutzter Immobilien, z. B. die Kombination von Wohnen, Kitas oder Büchereien mit Handel. Hiervon muss vermehrt Gebrauch gemacht werden können. Diese Form kombinierter Entwicklung ist für uns wesentlich für die Entwicklung der Stadtteile.“

Werner Wöll, CDU-Stadtverordneter: „Nach unserem gemeinsamen Informationsaustausch mit der Industrie und Handelskammer sowie dem Einzelhandelsverband sehen wir im nächsten Jahr den richtigen Zeitpunkt für eine Fortschreibung des jetzigen Einzelhandelskonzeptes gekommen. Dann werden die Auswirkungen der pandamemische Lage besser abzuschätzen sein. Die Verwaltung soll deshalb rechtzeitig mit den Vorbereitungen beauftragt werden, damit im nächsten Jahr vor einem Inkrafttreten des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes genügend Zeit für die politische Diskussion in den Gremien bleibt.“

 

Um die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes auf den Weg zu bringen, soll der verwaltungsseitig vorgelegte Beschlussvorschlag zum Entwurf- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 438 in der kommenden Ratssitzung wie folgt ergänzt werden:

 

Die Verwaltung wird im Vorfeld des Satzungsbeschlusses zu Bebauungsplan 438 beauftragt:

1)    Die Fortschreibung des derzeit gültigen Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzeptes gem. Ratsbeschluss vom 26.11.2015 verfahrenstechnisch vorzubereiten und die politischen Gremien zu beteiligen.

2)    Im Vorgriff auf die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eine vorbereitende Untersuchung für den Bereich Schaffrath zur Einrichtung eines Nahversorgungszentrums zu vergeben.